|
Home
Hightech Design
Multivision
Exponat
Attraktion
PRODUKTE












|
|
Das
Produktsicherheitsgesetz in der Europäischen Union gültig ab 2004
Deutschland GPSG
Österreich PSG |
|
|
|
Wichtig für alle Kunden Anwender,
Hersteller & Importeure. Gesetz über technische
Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte Inkraftsetzung 1.Mai 2004.
Vorwort
Lassen Sie sich als
Verbraucher oder Kunde nicht täuschen. Für sämtliche Produkte gilt die
GPSG
in allen EU Staaten. Es gibt
weder Ausnahmen, noch einen Bestandsschutz für alte Geräte.
Prüfzeichen wie TÜV GS VDE u. a. garantieren nicht, dass
das Produkt damit
GPSG gerecht hergestellt ist.
Zwingend ist der EMV Nachweis. Der
Sicherheitsbeauftragte eines Unternehmens ist verpflichtet den Einhalt
der gesetzlichen Vorschriften -Arbeitsschutz zu kontrollieren. |
 |
Finger
weg
vom
Elektroschrott! |
|
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet
Hersteller, Importeure und auch Händler nur sichere Arbeitsmittel
und Verbraucherprodukte in den Verkehr zu bringen. Das GPSG richtet
sich dabei an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen
einer wirtschaflichen Unternehmung tätig sind.
Das GPSG führt das ehemalige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen. Es dient der Umsetzung
der euröpäischen Produktsicherheitsrichtlinie RL 2001/95/EG in
nationales Recht.
Die wichtigsten Änderungen, die sich für Hersteller, Importeure und
Händler in Bezug auf das abgelöste GSG und ProdSG ergeben, sind:
- Das GPSG gilt auch für das Inverkehrbingen von gebrauchten
Produkten.
- Das GPSG begründet besondere Pflichten für den Inverkehrbringer
hinsichtlich
Marktbeobachtung,
Rückrufmanagement und
Meldungen über unsichere Produkte
für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten.
Aus der bisherigen Tätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung als
Marktaufsichtsbehörde ist der folgende
Fragen- und Antworten-Katalog entstanden.
Von der Arbeitsschutzverwaltung NRW zusammengestellte Informationen
für Händler finden sie
hier (Informationen für Händler).
Informations-Materialien:
FAQ zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Hinweise zum Rückrufmanagement
Informationen für Händler
Hinweise zur Meldung unsicherer Produkte
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz [pdf]
Wöchentliche Rapex-Meldungen der EU-Kommission
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur Geräte- und
Produktsicherheit
Leitfaden der EU für Korrekturmaßnahmen einschl. Rückrufen [pdf]
Informations- und Kommunikationssystem der
Marktüberwachung (ICSMS)
Leitlinien der EU für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter [pdf]
Lichttechnische Anlagen,
Leuchten, Lichtwerbeanlagen, Leuchtwerbeträger, Arbeitsleuchten, die
von Mitarbeitern bedient werden gelten als technische Arbeitsmittel.
Dies betrifft insbesondere s.g. Leuchtdisplays. Besonders kritisch
sind alle Leuchtstoffwerbeträger und Leuchtstofflampen zu betrachten.
In den seltensten Fällen, erreichen diese die gesetzlich
vorgeschriebene EMV. Die wiederum garantiert, dass keine Elektrosmog
erzeugt wird.
Das CE Zeichen ist kein Prüfzeichen. Jeder s. g.
Inverkehrbringer haftet wegen begangener Verstöße gegen das GPSG.
Abgesehen vom immensen Imageschaden den ein seitens der Staatlichen
Ämter für Arbeitsschutz angeordneter Rückruf bedeutet, gilt der in
einem Mitgliedsland angeordnete Rückruf automatisch für alle
Mitgliedsstaaten der EU. Es ist erstaunlich, wie sich in manchen
Unternehmen die Überzeugung hält, dass man als Käufer nicht haften
würde. Ein fataler Trugschluss: Wenn das Unternehmen XYZ ein
importiertes Billigdisplay vom europäischen Importeur erwirbt und dann
an eigene XYZ Filialen verteilt oder verteilen lässt, ist damit das
Unternehmen XYZ auch der Inverkehrbringer.
Mit welcher
Begründung sollte seitens der Einkaufsabteilung gerechtfertigt werden, dass für eine vermeintliche
Ersparnis von z.B.
€ 300 bei der Anschaffung von DINA1 Leuchtdisplay, Kunden und
Mitarbeiter gleichermaßen gravierenden Gesundheitsgefahren ausgesetzt
werden?
|
|
|
|
|
|
Europäische
Richtlinie 2000/55/EG
Technische
Vorschriften EU: Vorschaltgeräte Auszug VS-VT
Im Februar 2003 hatten wir über die von der Europäischen Union
verabschiedete Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG zur Reduzierung
des CO2-Ausstoßes unterrichtet. Im Herbst
dieses Jahres trat die zweite Stufe der Verbannung von magnetischen
Vorschaltgeräten in Kraft. Das bedeutet, dass ab 21.11.2005 keine
Vorschaltgeräte der CELMA Energie-Klassifizierung C (EEI=C) mehr im
Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Die staatliche
Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von existierenden
OEM-Lagerbeständen von Vorschaltgeräten und Leuchten unterscheidet
sich in den einzelnen Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Der
größte Teil der staatlichen Gesetzgeber akzeptiert, dass existierende
Lagerbestände von Vorschaltgeräten und Leuchten mit Vorschaltgeräten,
welche vor dem 21. November 2005 in den Markt gebracht wurden, auch
nach dem 21. November 2005 abverkauft werden können. Da her
werden wesentlich mehr VTFL, als bisher eingesetzt werden. VTFL Inverter betrifft es nicht!
|
|
Fallbeispiele für behördlich angeordnete Rückrufe. Die betroffenen
Unternehmen, wie z.B. ein Displayimporteur, haben trotz angeordneten
Rückrufs diesen nicht veröffentlicht! |
|
|
|
|
|
Das mutete ein
internationaler Modekonzern tatsächlich im deutschen Einzelhandel Kunden und
Mitarbeitern zu!!.

Diese Billigteile können durch elektromagnetische
Strahlung einen Herzschrittmacher beeinflusst und somit ursächlich zum Ableben
des Patienten geführt haben. |
 |

Dieses billige Aludisplay
garantiert dem Anwender Schneid- und Quetschverletzungen!

Den Stromschlag
gibt es garantiert dazu. |
|
|
|
|
|

Offen liegende Basisisolierungen. Der
mögliche Zugang zu Basisisolierten Teilen ist grundsätzlich verboten.
Ein Prüffinger Test ist z.B. beim
TÜV Rheinland möglich. |
 |
 |
|